Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-06-07, I-2 U 32/17

I-2 U 32/17Obergericht07.06.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 32/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-06-07

Aktenzeichen: I-2 U 32/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0607.I2U32.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.Die Anträge der Klägerinnen auf Berichtigung des Urteils des Senats vom 04.07.2017 und Berichtigung des Tatbestandes des vorbezeichneten Urteils werden zurückgewiesen.

II.Der Antrag der Klägerinnen auf Ergänzung des vorbezeichneten Urteils wird abgewiesen.

III.Die Klägerinnen haben die Kosten des Urteilsergänzungsverfahrens zutragen.

III.Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägerinnen wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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