3 Kart 77/17 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-06-13, 3 Kart 77/17 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-06-13, 3 Kart 77/17 (V)
3 Kart 77/17 (V)Obergericht13.06.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Kart 77/17 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-06-13
Aktenzeichen: 3 Kart 77/17 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0613.3KART77.17V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen außergerichtlichen Aufwendungen der Bundesnetzagentur sowie der weiteren Beteiligten.
Der Beschwerdewert wird auf 10.000 Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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