Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-06-13, 3 Kart 77/17 (V)

3 Kart 77/17 (V)Obergericht13.06.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Kart 77/17 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-06-13

Aktenzeichen: 3 Kart 77/17 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0613.3KART77.17V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen außergerichtlichen Aufwendungen der Bundesnetzagentur sowie der weiteren Beteiligten.

Der Beschwerdewert wird auf 10.000 Euro festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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