10 W 39/18 und 10 W 40/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-06-14, 10 W 39/18 und 10 W 40/18
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-06-14, 10 W 39/18 und 10 W 40/18
10 W 39/18 und 10 W 40/18Obergericht14.06.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 10 W 39/18 und 10 W 40/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-06-14
Aktenzeichen: 10 W 39/18 und 10 W 40/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0614.10W39.18UND10W40.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde der Notarin gegen den Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 19. Dezember 2017 in der Fassung des Teilabhilfebeschlusses vom 5. Februar 2018 wird mit der Maßgabe kostenpflichtig zurückgewiesen, dass die Berechnung der notariellen Kostenforderung nach der Kostenrechnung der Notarin Nr. 17-00327 vom 8. März 2017 (Bl. 19 GA) erfolgt. Die Kostenrechnung Nr. 17-00328 vom 8. August 2017 (Bl. 20 GA) wird aufgehoben.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.