Verg 59/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-06-27, Verg 59/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-06-27, Verg 59/17
Verg 59/17Obergericht27.06.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 59/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-06-27
Aktenzeichen: Verg 59/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0627.VERG59.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 07.12.2017 (VK 1 – 131/17) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB hat, mit Ausnahme etwaiger der Beigeladenen zu 2. entstandener Kosten sowie etwaiger Kosten, die den Beigeladenen zu 1. und 3. vor ihrer Beiladung entstanden sind, die Antragstellerin zu tragen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis 3.150.000 € festgelegt.
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