Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-06-27, Verg 59/17

Verg 59/17Obergericht27.06.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 59/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-06-27

Aktenzeichen: Verg 59/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0627.VERG59.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 07.12.2017 (VK 1 – 131/17) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB hat, mit Ausnahme etwaiger der Beigeladenen zu 2. entstandener Kosten sowie etwaiger Kosten, die den Beigeladenen zu 1. und 3. vor ihrer Beiladung entstanden sind, die Antragstellerin zu tragen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis 3.150.000 € festgelegt.

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