I-2 U 32/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-06-28, I-2 U 32/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-06-28, I-2 U 32/17
I-2 U 32/17Obergericht28.06.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 32/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-06-28
Aktenzeichen: I-2 U 32/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0628.I2U32.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
.Das Urteil des Senats vom 07.06.2018 wird wegen offensichtlicher Unrichtigkeit dahin berichtigt, dass es
1.im Tenor zu I. anstatt „des Urteils des Senats vom 04.07.2017“ richtig „des Urteils des Senats vom 12.04.2018“ heißen muss,
2.dass es im Tatbestand unter I. auf Seite 3 im zweiten Absatz statt „Urteil vom 04.07.2017“ ebenfalls „Urteil vom 12.04.2018“ heißen muss,
dass es in den Gründen unter II. 1. b) aa) auf Seite 7 im letzten Absatz statt „ausdrücklich nur die Klägerin zu 1. als Berufungsbeklagte bezeichnet“ richtig „ausdrücklich nur die Klägerin zu 2. als Berufungsbeklagte bezeichnet“.
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