26 W 6/16 [AktE]•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-07-02, 26 W 6/16 [AktE]
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-07-02, 26 W 6/16 [AktE]
26 W 6/16 [AktE]Obergericht02.07.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 26 W 6/16 [AktE] — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-07-02
Aktenzeichen: 26 W 6/16 [AktE]
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0702.26W6.16AKTE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Tenor
Die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerinnen zu 1) und 2) vom 23.03.2016, der Antragstellerin zu 3) vom 31.03.2016, die Anschlussbeschwerden des Antragstellers zu 8) vom 20.01.2017 und der Antragstellerinnen zu 4) und 9) vom 10.03.2017 gegen den Beschluss der VI. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund vom 22.02.2016 – 20 O 512/99 (AktE) - werden zurückgewiesen.
Die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Vergütung der gemeinsamen Vertreter trägt die Antragsgegnerin zu 2). Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Geschäftswert für die Beschwerdeinstanz wird auf 200.000 € festgesetzt.
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