Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-07-03, 22 U 83/17

22 U 83/17Obergericht03.07.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 22 U 83/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-07-03

Aktenzeichen: 22 U 83/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0703.22U83.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Dem Beklagten wird für das Berufungsverfahren Prozesskostenhilfe gewährt, soweit er sich gegen eine Verurteilung zur Zahlung von mehr als 113.155,69 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 91.669,12 EUR seit dem 21.02.2007 sowie nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 21.486,57 EUR seit dem 18.01.2010 wendet. Der weitergehende Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren wird zurückgewiesen.

Die Parteien erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 27.07.2018.

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