Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-07-04, 3 Kart 108/15 (V)

3 Kart 108/15 (V)Obergericht04.07.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Kart 108/15 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-07-04

Aktenzeichen: 3 Kart 108/15 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0704.3KART108.15V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 07.05.2015 (BK 8 - 12/1874 - 11) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen außergerichtlichen Aufwendungen der Bundesnetzagentur werden der Beschwerdeführerin auferlegt.

Der Beschwerdewert wird auf Euro festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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