3 Kart 108/15 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-07-04, 3 Kart 108/15 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-07-04, 3 Kart 108/15 (V)
3 Kart 108/15 (V)Obergericht04.07.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Kart 108/15 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-07-04
Aktenzeichen: 3 Kart 108/15 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0704.3KART108.15V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerde gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 07.05.2015 (BK 8 - 12/1874 - 11) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen außergerichtlichen Aufwendungen der Bundesnetzagentur werden der Beschwerdeführerin auferlegt.
Der Beschwerdewert wird auf Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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