3 Kart 110/17 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-07-04, 3 Kart 110/17 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-07-04, 3 Kart 110/17 (V)
3 Kart 110/17 (V)Obergericht04.07.2018
Regest
§ 30 Abs. 1 Nr. 1a) EEG 2017 Ein Gebot, das nicht die nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 a) EEG 2017 erforderliche Angabe des Sitzes des Bieters als juristischer Person enthält, ist vom Zuschlagsverfahren des Ausschreibungsverfahrens für Biomassenanlagen auszuschließen. Angesichts des Massencharakters des Ausschreibungsverfahrens nach §§ 28 ff. EEG 2017 obliegen der Bundesnetzagentur bei fehlenden Angaben im Gebotsformular keine umfangreichen, individuellen Prüfungs- und Befassungspflichten.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Kart 110/17 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-07-04
Aktenzeichen: 3 Kart 110/17 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0704.3KART110.17V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Leitsätze
§ 30 Abs. 1 Nr. 1a) EEG 2017
Ein Gebot, das nicht die nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 a) EEG 2017 erforderliche Angabe des Sitzes des Bieters als juristischer Person enthält, ist vom Zuschlagsverfahren des Ausschreibungsverfahrens für Biomassenanlagen auszuschließen. Angesichts des Massencharakters des Ausschreibungsverfahrens nach §§ 28 ff. EEG 2017 obliegen der Bundesnetzagentur bei fehlenden Angaben im Gebotsformular keine umfangreichen, individuellen Prüfungs- und Befassungspflichten.
Tenor
Die Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 10.10.2017 gegen den Bescheid der Bundesnetzagentur vom 15.09.2017, Az. 605b, 8175-05-01/023, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur trägt die Beschwerdeführerin.
Der Beschwerdewert wird auf 50.000 EUR festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.