3 Kart 59/17 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-07-04, 3 Kart 59/17 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-07-04, 3 Kart 59/17 (V)
3 Kart 59/17 (V)Obergericht04.07.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Kart 59/17 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-07-04
Aktenzeichen: 3 Kart 59/17 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0704.3KART59.17V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin vom 21.07.2017 gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 07.07.2017, Az.: BK6-17-205, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen Kosten der Bundesnetzagentur trägt die Antragstellerin. Eine weitere Kostenerstattung findet nicht statt.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf … Euro festgesetzt.
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