Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-07-11, 2 W 14/18

2 W 14/18Obergericht11.07.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 W 14/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-07-11

Aktenzeichen: 2 W 14/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0711.2W14.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

  • I. Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Zwangsmittelbeschluss der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 23. März 2018 wird zurückgewiesen.

  • II. Die Schuldnerin hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

  • III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

  • IV. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren beträgt 5.000,00 EUR.

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