2 W 14/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-07-11, 2 W 14/18
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-07-11, 2 W 14/18
2 W 14/18Obergericht11.07.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 W 14/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-07-11
Aktenzeichen: 2 W 14/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0711.2W14.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
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I. Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Zwangsmittelbeschluss der 4b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 23. März 2018 wird zurückgewiesen.
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II. Die Schuldnerin hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
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III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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IV. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren beträgt 5.000,00 EUR.
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