3 Kart 70/17 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-07-11, 3 Kart 70/17 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-07-11, 3 Kart 70/17 (V)
3 Kart 70/17 (V)Obergericht11.07.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Kart 70/17 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-07-11
Aktenzeichen: 3 Kart 70/17 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0711.3KART70.17V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen außergerichtlichen Aufwendungen der Bundesnetzagentur trägt die Beschwerdeführerin.
Der Beschwerdewert wird auf … Euro festgesetzt.
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