Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-07-11, Verg 7/18

Verg 7/18Obergericht11.07.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 7/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-07-11

Aktenzeichen: Verg 7/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0711.VERG7.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 27.12.2017 (VK 1-137/17) aufgehoben.

Die Aufhebung des Vergabeverfahrens „Erweiterung Marie-Elisabeth-Lüders-Haus – Abbruch-, Fräs- und HDW-Arbeiten“ wird aufgehoben und das Vergabeverfahren in den Stand vor Ausschluss des Angebots der Antragstellerin zurückversetzt.

Die Kosten des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer und die der Antragstellerin in diesem Verfahren zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen notwendigen Aufwendungen sowie die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Kosten des Verfahrens nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB hat die Antragsgegnerin zu tragen.

Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch die Antragstellerin im Verfahren vor der Vergabekammer war notwendig.

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