Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-07-12, 10 W 97/18

10 W 97/18Obergericht12.07.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 10 W 97/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-07-12

Aktenzeichen: 10 W 97/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0712.10W97.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde des Sachverständigen wird der Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve – Einzelrichter – vom 29. März 2018 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Vergütung des Sachverständigen A. wird auf insgesamt 7.903,39 € festgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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