Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-07-13, 4 U 141/17

4 U 141/17Obergericht13.07.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 4 U 141/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-07-13

Aktenzeichen: 4 U 141/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0713.4U141.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil der 9. Zivilkammer des LG Düsseldorf - Einzelrichter - vom 23.05.2017 teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.667,23 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.10.2014 zu zahlen und ihn von Rechtsanwaltskosten des Rechtsanwalts P. S., H.-straße …, 4… N., in Höhe von 887,03 Euro freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Im Übrigen werden die Berufung und die Anschlussberufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits der ersten Instanz tragen die Beklagte zu 82 Prozent und der Kläger zu 18 Prozent. Die Kosten des Rechtsstreits der zweiten Instanz trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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