Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-07-18, 14 U 37/17

14 U 37/17Obergericht18.07.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 14 U 37/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-07-18

Aktenzeichen: 14 U 37/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0718.14U37.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 09.02.2017 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf , Az. 11 O 383/14, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

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