Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-07-24, 10 W 99/18

10 W 99/18Obergericht24.07.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 10 W 99/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-07-24

Aktenzeichen: 10 W 99/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0724.10W99.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Kostenschuldnerin wird der Beschluss des Landgerichts Krefeld – Einzelrichter – vom 16. Februar 2018 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Auf die Erinnerung der Kostenschuldnerin wird der Kostenansatz des Landgerichts Krefeld vom 18. April 2017 (Bl. II GA) sowie die hierauf beruhende Vorschussrechnung vom 19. April 2018 (Kassenzeichen …..4, Bl. IIa GA) aufgehoben.

Das Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei.Kosten werden nicht erstattet.

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