Verg 23/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-07-26, Verg 23/18
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-07-26, Verg 23/18
Verg 23/18Obergericht26.07.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 23/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-07-26
Aktenzeichen: Verg 23/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0726.VERG23.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 14.03.2018 (VK 2 – 14/18) wird im Umfang der Beschwerdeanträge zu 1. und 2. zurückgewiesen und im Übrigen als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB hat die Antragstellerin zu tragen.
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