Verg 57/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-08-02, Verg 57/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-08-02, Verg 57/17
Verg 57/17Obergericht02.08.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 57/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-08-02
Aktenzeichen: Verg 57/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0802.VERG57.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Das Oberlandesgericht Düsseldorf – Vergabesenat – ist funktionell nicht zuständig.
Das Verfahren wird auf Antrag der Antragstellerin analog § 281 ZPO an die zur Entscheidung zuständige Vergabekammer des Bundes verwiesen.
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