Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-08-03, 3 Wx 65/17

3 Wx 65/17Obergericht03.08.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 65/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-08-03

Aktenzeichen: 3 Wx 65/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0803.3WX65.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die angefochtene Entscheidung wird geändert.

Der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 3. vom 4. August 2016 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten zu 2.und 3. haben die Gerichtskosten der ersten Instanz je zur Hälfte zu tragen. Eine Erstattung notwendig entstandener außergerichtlicher Kosten findet für keinen Rechtszug statt.

Geschäftswert: bis 155.000 €.

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