3 Wx 65/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-08-03, 3 Wx 65/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-08-03, 3 Wx 65/17
3 Wx 65/17Obergericht03.08.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 65/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-08-03
Aktenzeichen: 3 Wx 65/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0803.3WX65.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die angefochtene Entscheidung wird geändert.
Der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 3. vom 4. August 2016 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten zu 2.und 3. haben die Gerichtskosten der ersten Instanz je zur Hälfte zu tragen. Eine Erstattung notwendig entstandener außergerichtlicher Kosten findet für keinen Rechtszug statt.
Geschäftswert: bis 155.000 €.
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