Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-08-03, Verg 30/18

Verg 30/18Obergericht03.08.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 30/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-08-03

Aktenzeichen: Verg 30/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0803.VERG30.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 05.04.2018 (VK 1 – 17/18) bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde zu verlängern, wird abgelehnt.

Der Senatsbeschluss vom 02.05.2018 ist gegenstandslos.

Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, dem Senat die etwaige Erteilung eines Zuschlags zeitnah mitzuteilen.

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