14 U 120/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-08-21, 14 U 120/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-08-21, 14 U 120/17
14 U 120/17Obergericht21.08.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 14 U 120/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-08-21
Aktenzeichen: 14 U 120/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0821.14U120.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 28.04.2017 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Wert: 75.585,92 €.
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