14 U 121/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-08-21, 14 U 121/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-08-21, 14 U 121/17
14 U 121/17Obergericht21.08.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 14 U 121/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-08-21
Aktenzeichen: 14 U 121/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0821.14U121.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 28.04.2017 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Wert: 122.635,88 €.
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