Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-08-21, 14 U 121/17

14 U 121/17Obergericht21.08.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 14 U 121/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-08-21

Aktenzeichen: 14 U 121/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0821.14U121.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 28.04.2017 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Wert: 122.635,88 €.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.