U (Kart) 2/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-08-22, U (Kart) 2/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-08-22, U (Kart) 2/17
U (Kart) 2/17Obergericht22.08.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — U (Kart) 2/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-08-22
Aktenzeichen: U (Kart) 2/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0822.U.KART2.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
- I. Die Berufungen der Beklagten gegen das am 21. Dezember 2016 verkündete „Teil-Grund- und Teil-Schlussurteil“ der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund – 8 O 93/14 (Kart) – werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass jenes Urteil zu Ziff. 1 bis 3 des Tenors wie folgt neu gefasst wird:
Der Klageantrag ist dem Grunde nach gerechtfertigt.
- II. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 21. Dezember 2016 verkündete „Teil-Grund- und Teil-Schlussurteil“ der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund – 8 O 93/14 (Kart) – im Ausspruch zu den Ziffern 2. bis 4. aufgehoben, soweit dort Zinsansprüche der Klägerin aberkannt worden sind.
Insoweit wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
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III. Die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens bleibt dem Landgericht vorbehalten.
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IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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V. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 180.000 € festgesetzt. Davon entfällt auch die Berufung der Beklagten ein Betrag von 145.000 Euro.
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