Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-08-23, 20 U 123/17

20 U 123/17Obergericht23.08.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 20 U 123/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-08-23

Aktenzeichen: 20 U 123/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0823.20U123.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilseant

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 19. Juli 2017 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beitreibbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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