18 U 46/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-09-05, 18 U 46/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-09-05, 18 U 46/17
18 U 46/17Obergericht05.09.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 18 U 46/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-09-05
Aktenzeichen: 18 U 46/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0905.18U46.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18 Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen der Klägerin und der Beklagten gegen das am 24.02.2017 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Mönchengladbach (Az. 7 O 29/15) werden zurückgewiesen.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 4% und die Beklagte 96%.
Dieses und das angegriffene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch die jeweils andere Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Gegner zuvor Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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