3 Kart 101/17 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-09-05, 3 Kart 101/17 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-09-05, 3 Kart 101/17 (V)
3 Kart 101/17 (V)Obergericht05.09.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Kart 101/17 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-09-05
Aktenzeichen: 3 Kart 101/17 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0905.3KART101.17V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen außergerichtlichen Aufwendungen der Bundesnetzagentur trägt die Betroffene.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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