II-3 WF 97/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-09-07, II-3 WF 97/18
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-09-07, II-3 WF 97/18
II-3 WF 97/18Obergericht07.09.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — II-3 WF 97/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-09-07
Aktenzeichen: II-3 WF 97/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0907.II3WF97.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen
Tenor
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Die als Beschwerden auszulegenden Eingaben des Jugendamts Duisburg vom 30.05.2018 sowie des Betroffenen vom 01.06.2018 gegen die als Beschluss zu wertende deklaratorische Feststellung in der Verfügung des Amtsgerichts – Familiengericht – Duisburg-Hamborn vom 15.05.2018 werden zurückgewiesen.
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Gerichtsgebühren werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
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Beschwerdewert: 3.000 €
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Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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