Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-09-07, II-3 WF 97/18

II-3 WF 97/18Obergericht07.09.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — II-3 WF 97/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-09-07

Aktenzeichen: II-3 WF 97/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0907.II3WF97.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen

Tenor

  1. Die als Beschwerden auszulegenden Eingaben des Jugendamts Duisburg vom 30.05.2018 sowie des Betroffenen vom 01.06.2018 gegen die als Beschluss zu wertende deklaratorische Feststellung in der Verfügung des Amtsgerichts – Familiengericht – Duisburg-Hamborn vom 15.05.2018 werden zurückgewiesen.

  2. Gerichtsgebühren werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

  3. Beschwerdewert: 3.000 €

  4. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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