1 RVs 59/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-09-24, 1 RVs 59/18
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-09-24, 1 RVs 59/18
1 RVs 59/18Obergericht24.09.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 1 RVs 59/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-09-24
Aktenzeichen: 1 RVs 59/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0924.1RVS59.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil der 22. kleinen Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 16. April 2018 wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.
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