20 U 81/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-10-02, 20 U 81/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-10-02, 20 U 81/17
20 U 81/17Obergericht02.10.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 20 U 81/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-10-02
Aktenzeichen: 20 U 81/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:1002.20U81.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
I.
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 04.05.2017 verkündete Urteil der 14c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat die Klägerin zu tragen.
Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.
III.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien bliebt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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