7 U 194/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-10-05, 7 U 194/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-10-05, 7 U 194/17
7 U 194/17Obergericht05.10.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 7 U 194/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-10-05
Aktenzeichen: 7 U 194/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:1005.7U194.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach vom 20.09.2017 - 6 0 52/17- abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 21.955,50 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.01.2017 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung der Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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