3 Kart 82/17 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-10-17, 3 Kart 82/17 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-10-17, 3 Kart 82/17 (V)
3 Kart 82/17 (V)Obergericht17.10.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Kart 82/17 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-10-17
Aktenzeichen: 3 Kart 82/17 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:1017.3KART82.17V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerde der Betroffenen in der Fassung vom 27.08.2018 betreffend die Veröffentlichung der Effizienzwerte sowie der Aufwands- und Strukturparameter der Betroffenen der ersten, zweiten und dritten Regulierungsperiode zur Berechnung des Malmquist-Produktivitätsindexes wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen außergerichtlichen Aufwendungen der Bundesnetzagentur trägt die Betroffene.
Der Beschwerdewert wird auf 100.000 Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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