Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-10-18, 2 U 15/18

2 U 15/18Obergericht18.10.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 U 15/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-10-18

Aktenzeichen: 2 U 15/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:1018.2U15.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

  • I. Auf die Berufung wird das am 1. März 2018 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 17. April 2018) abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

  • II. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

  • III. Das Urteil ist für die Beklagte wegen ihrer Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

  • IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

  • V. Der Streitwert wird auf 1.000.000,- € festgesetzt.

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