Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-10-26, 4 Sch 9/17

4 Sch 9/17Obergericht26.10.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 4 Sch 9/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-10-26

Aktenzeichen: 4 Sch 9/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:1026.4SCH9.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

I.

Der am 12. Mai 2017 in dem von der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) administrierten Schiedsverfahren (DIS-SV-CB-1118/11) durch die Schiedsrichter RA Dr. C. L. (Vorsitzender), Prof. Dr. H. E. und Assessor R. P. erlassene Schiedsspruch - in Gestalt der auf 18. Juli 2017 datierenden Entscheidung über die Berichtigung und Ergänzung des Schiedsspruchs – wird unter Zurückweisung des Antrags der Schiedsklägerin im Schriftsatz vom 28.08.2017 für vollstreckbar erklärt und zwar hinsichtlich des Ausspruchs in Rn. 529 des Schiedsspruches, in dem die Schiedsklägerin dazu verurteilt wurde, der Schiedsbeklagten € 6.283.062,73 an Kostenersatz zu zahlen, i.H.von € 3.102.350,51 für vollstreckbar erklärt.

II.

Die Kosten des Verfahrens werden der Schiedsklägerin auferlegt.

III.

Der Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.

IV.

Der Streitwert wird auf bis 170 Millionen Euro festgesetzt.

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