Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-10-31, 2 U 2/17 (Kart)

2 U 2/17 (Kart)Obergericht31.10.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 U 2/17 (Kart) — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-10-31

Aktenzeichen: 2 U 2/17 (Kart)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:1031.2U2.17KART.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kartellsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das am 21.12.2016 verkündete Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund (Az. 8 O 14/15 Kart.) wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

III.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zu 3. vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.