Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-11-07, 3 Kart 67/17

3 Kart 67/17Obergericht07.11.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Kart 67/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-11-07

Aktenzeichen: 3 Kart 67/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:1107.3KART67.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 11.07.2017 (BK8-17/1835-81) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen Kosten der Bundesnetzagentur werden der Beschwerdeführerin auferlegt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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