2 RVs 107/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-11-27, 2 RVs 107/18
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-11-27, 2 RVs 107/18
2 RVs 107/18Obergericht27.11.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 RVs 107/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-11-27
Aktenzeichen: 2 RVs 107/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:1127.2RVS107.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird aufgehoben (§ 349 Abs. 4 StPO).
Die getroffenen Feststellungen bleiben jedoch insgesamt aufrecht erhalten. Insoweit wird die Revision als unbegründet verworfen (§ 349 Abs. 2 StPO).
Das Verfahren wird im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Emmerich am Rhein zurückverwiesen.
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