I-2 U 26/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-12-20, I-2 U 26/18
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-12-20, I-2 U 26/18
I-2 U 26/18Obergericht20.12.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 26/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-12-20
Aktenzeichen: I-2 U 26/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:1220.I2U26.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Beklagten gegen das am 3. Mai 2018 verkündete Urteil der4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen mit derMaßgabe, dass der Ausspruch zu I. 3. des landgerichtlichen Urteils unter Abweisung der weitergehenden Klage dahin gefasst wird, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin insgesamt 3.101,40 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.11.2017 zuzahlen.
II.
Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.
Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000,-- EUR abzuwenden, falls nicht dieKlägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
V.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren und – in Abänderung der im landgerichtlichen Urteil enthaltenen Wertfestsetzung – der Streitwert für den ersten Rechtszug werden auf 50.000,-- EUR festgesetzt.
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