2 U 27/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-01-09, 2 U 27/18
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-01-09, 2 U 27/18
2 U 27/18Obergericht09.01.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 U 27/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-01-09
Aktenzeichen: 2 U 27/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0109.2U27.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
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I. Die Berufung gegen das am 5. Juli 2018 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
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II. Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
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III. Das Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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V. Der Streitwert wird auf 1.500.000,- € festgesetzt.
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