Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-01-17, 20 U 165/17

20 U 165/17Obergericht17.01.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 20 U 165/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-01-17

Aktenzeichen: 20 U 165/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0117.20U165.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 08. November 2017 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.

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