3 Kart 902/18 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-01-17, 3 Kart 902/18 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-01-17, 3 Kart 902/18 (V)
3 Kart 902/18 (V)Obergericht17.01.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Kart 902/18 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-01-17
Aktenzeichen: 3 Kart 902/18 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0117.3KART902.18V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 03.12.2018 gegen den Kostenbescheid der Bundesnetzagentur vom 24.10.2018 im Verfahren BK6-17-205 wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur trägt die Beschwerdeführerin.
Der Beschwerdewert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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