Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-01-24, Verg 30/18

Verg 30/18Obergericht24.01.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 30/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-01-24

Aktenzeichen: Verg 30/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0124.VERG30.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich derjenigen des Verfahrens nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB sowie die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und die dort zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin hat die Antragstellerin zu tragen.

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