Kart 7/16 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-01-30, Kart 7/16 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-01-30, Kart 7/16 (V)
Kart 7/16 (V)Obergericht30.01.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — Kart 7/16 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-01-30
Aktenzeichen: Kart 7/16 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0130.KART7.16V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
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I. Die Beschwerden der Beteiligten zu 1) bis 4) gegen denBeschluss des Bundeskartellamts vom 29. Juni 2016 (Az.B 4 – 71/10) werden zurückgewiesen.
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II. Die Beteiligten zu 1) bis 4) tragen die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens sowie die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen Kosten des Bundeskartellamts und der Beigeladenen zu 5). Im übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
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III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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IV. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5 Millionen € festgesetzt.
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