27 U 8/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-02-13, 27 U 8/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-02-13, 27 U 8/17
27 U 8/17Obergericht13.02.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 27 U 8/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-02-13
Aktenzeichen: 27 U 8/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0213.27U8.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 2. Februar 2017 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg (Az. 4 O 99/16) wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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