Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-02-21, 16 U 179/17

16 U 179/17Obergericht21.02.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 16 U 179/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-02-21

Aktenzeichen: 16 U 179/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0221.16U179.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 8. November 2017 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Az.: 12 O 96/17 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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