Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-03-06, U (Kart) 15/18

U (Kart) 15/18Obergericht06.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — U (Kart) 15/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-03-06

Aktenzeichen: U (Kart) 15/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0306.U.KART15.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

  • I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 01. August 2018 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund– 8 O 24/17 (Kart) – wird zurückgewiesen.

  • II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

  • III. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% der auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Beträge abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

  • IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

  • V. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 139.539,60 € festgesetzt.

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