Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-03-13, Kart 7/18 (V)

Kart 7/18 (V)Obergericht13.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Kart 7/18 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-03-13

Aktenzeichen: Kart 7/18 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0313.KART7.18V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

  • I. Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden zurückgewiesen.

  • II. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

  • III. Die Antragstellerinnen tragen die Gerichtskosten des Verfahrens sowie die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen Kosten des Bundeskartellamts. Im übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

  • IV. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

  • V. Der Wert des Verfahrens wird auf 250.000 € festgesetzt.

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