Kart 7/18 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-03-13, Kart 7/18 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-03-13, Kart 7/18 (V)
Kart 7/18 (V)Obergericht13.03.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — Kart 7/18 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-03-13
Aktenzeichen: Kart 7/18 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0313.KART7.18V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
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I. Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden zurückgewiesen.
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II. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
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III. Die Antragstellerinnen tragen die Gerichtskosten des Verfahrens sowie die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen Kosten des Bundeskartellamts. Im übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
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IV. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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V. Der Wert des Verfahrens wird auf 250.000 € festgesetzt.
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