Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-03-13, Verg 42/18

Verg 42/18Obergericht13.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 42/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-03-13

Aktenzeichen: Verg 42/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0313.VERG42.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

    1. Der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 15. Juni 2018, Az. VK 1 – 47/18 wird aufgehoben, soweit darin festgestellt wird, dass die Aufhebung des Vergabeverfahrens „Neubau von 8 Unterkunftsgebäuden, … D., H.-Straße D., H.-Kaserne, Vergabe-Nr. 17-07554“, die Antragstellerin in ihren Rechten verletzt.
    1. Der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin vom 11. Mai 2018 wird zurückgewiesen.
    1. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und die in diesem Verfahren entstandenen notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin sowie die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
    1. Die Zuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten im Verfahren vor der Vergabekammer ist für die Antragsgegnerin notwendig gewesen.
    1. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf € 2.687.465,35 festgesetzt.

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