Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-03-14, 2 U 114/09

2 U 114/09Obergericht14.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 U 114/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-03-14

Aktenzeichen: 2 U 114/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0314.2U114.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27. August 2009 verkündeteUrteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert.Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz hat die Klägerin zu tragen.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagtenwegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zwangsweise durchzusetzenden Betrages abzuwenden, falls nicht dieBeklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

V.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 300.000,00 EURfestgesetzt.

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