Oberlandesgericht Düsseldorf, 2019-03-14, 2 U 53/18

2 U 53/18Obergericht14.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 U 53/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-03-14

Aktenzeichen: 2 U 53/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2019:0314.2U53.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung gegen das am 26. April 2018 verkündete Urteil der 7. Handelskammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

III. Das Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Zwangsvollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 75.000,- € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 75.000,- € festgesetzt.

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